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AGBs
1 Auftragsbedingungen und Geltungsbereich
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Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ordination Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser, (im folgenden „Ordination“ genannt) und der PatientIn bzw. Auftraggeber (im folgenden Patient bzw. PatientIn genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der § 49 Abs 2 ÄrzteG 1998, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
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Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die PatientIn das Angebot der Ordination annimmt und sich zum Zweck von Beratung, Therapie und Behandlung an Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser wendet.
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Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Patienten und der Ordination zustande. Minderjährige Patienten werden durch ihre gesetzlichen Vertreter für Pflege und Erziehung vertreten.
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Als PatientIn meiner Ordination können Sie eine Beratung oder Behandlung in Anspruch nehmen.
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Die PatientIn ist aufgefordert jegliche Information zu Ihrem gesundheitlichen Zustand bzw. Krankheitswertes wahrheitsgemäß zu schildern. Nehmen Sie dafür als Anleitung - aber nicht ausschließlich – die Informationen aus dem Anamnesebogen. Falls sich Änderungen Ihres Zustands ergeben, informieren Sie die Ordination so schnell wie möglich, spätestens jedoch beim nächsten Ordinationstermin.
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Die Behandlung in meiner Ordination enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser darüber zeitnah zu informieren.
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Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur auf Leistungen in der Ordination (Franz-Liszt-Gasse 2, 2353 Guntramsdorf) sondern auch auf ärztliche Tätigkeiten bei Hausvisiten.
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Mit Abschluss des Behandlungsvertrages zwischen dem Patienten und der Ordination werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zugrunde gelegt. Die PatientIn kann die jeweils gültige Fassung der ABG in der Ordination einsehen und ausgehändigt bekommen.
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Aus Gründen der Einfachheit und Lesbarkeit wird in diesen AGBs in weiterer Folge die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen jedes Geschlecht gleichermaßen.
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2 Therapie- und Beratungserfolg
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Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.
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Die Ordination kann weder Heilung noch einen bestimmten Heilungserfolg garantieren bzw. schulden, jedoch fachgerechte und dem objektiven Wissenstand der Fachgebiete entsprechende Behandlung.
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Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
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3 Beiziehung Dritter (Ärzte, Hilfspersonal)
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Die Ordination ist berechtigt sich zur Erfüllung der aus dem Behandlungsvertrag geschuldeten Pflichten Dritter zu bedienen.
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Werden der Behandlung Dritte - auch weitere Ärzte (z.B. Facharzt für Interne, Facharzt für Radiologie) beigezogen - schließt der Patient mit diesen direkt einen Behandlungsvertrag. Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser trifft keine Haftung für allfälliges Fehlverhalten Dritter.
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4 Honorar und Bezahlung
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Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung üblicherweise bar oder per Banküberweisung.
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Honorare sind sofort bei Rechnungslegung zu begleichen. Eine diesbezügliche Abweichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser.
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Dies gilt insbesondere für ästhetische Behandlungen, die entweder bar vor Ort oder per Sofortüberweisung (Geldtransfer innerhalb von einigen Sekunden) bezahlt werden müssen.
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Honorare können neben der reinen ärztlichen Leistung auch weitere Leistungen umfassen wie z.B. das Ausdrucken von Befunden und weiterer Unterlagen oder Versandkosten für schriftliche Zustellung. Die Tarife finden Sie in der Tarifaufstellung der Ordination.
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Telefonische und telemedizinische Konsultationen und Beratungsgespräche stellen eine ärztliche Leistung dar und sind verrechenbar.
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Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto der Ordination bzw. der Kassaeingang maßgeblich. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Forderungen des Patienten ist nur zulässig, wenn die Forderung des Patienten unbestritten oder rechtskräftig ist.
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Die Ordination hat freie Entscheidung über den Verrechnungsweg (z.B. über einen Dritten oder persönlich).
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Die Ordination behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4% über den banküblichen Überziehungszinsen zu berechnen, jedoch mindestens 15% p.A.. Der Patient hat sämtliche aus einem Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen (u.a. Betreibungskosten, Mahn- und sonstige Spesen inkl. Aufwandsaufschlag, für Verwaltung, Klärung, Aufbereitung und Archievierung, Stornokosten und ähnliches).
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Mit der Übergabe einer Forderung an ein Inkassounternehmen bzw. zur sonstigen externen Einbringung werden bis dahin aufgelaufene Zinsen und Nebenkosten zum Bestandteil der Hauptforderung. Weitere auflaufende Zinsen werden daher auf Basis dieser Hauptforderung berechnet.
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Die Ordination behält sich vor, nicht eingehobene Steuern oder Abgaben nachträglich zu verrechnen, wenn die Steuerbehörde diese einfordert (z.B. bei nicht anerkanntem reduziertem USt-Satz etc.).
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Die Ordination ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges, der zur Verzögerung benutzten übermäßigen Bestreitung einer Forderung oder eines jeden Gerichtsverfahrens zur Geltendmachung seiner Ansprüche (ungeachtet des Anlasses oder des Gegners) alle ihm anfallenden Aufwände und Nebenkosten (inkl. Zeit- und Wegaufwand von Mitarbeitern oder Lieferanten) zu gültigen Haupt-Stundensätzen (z.B. der jeweils damit beschäftigten Mitarbeiter) von diesem einzufordern.
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5 Kostenerstattung durch Dritte
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Als Wahlarzt besitzt Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser keine Zulassung zu einer Direktverrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder Patient für die Informationsbeschaffung als auch Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren selbst verantwortlich ist.
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Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (z.B. Privatkrankenkasse) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens meiner Praxis.
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Angaben der Ordination über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
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6 Termine, Erreichbarkeit und Ausfallhonorar
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Mit der Terminvereinbarung in der Ordination gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein.
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Können Sie den vereinbarten Termin ohne vorherige Abmeldung nicht wahrnehmen, wird ein Ausfallhonorar in der Höhe der geplanten Leistungserbringung fällig. Eine Verpflichtung zur Zahlung entfällt, wenn der Termin mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt wurde.
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Frau Dr. Hoffmann-Wissenwasser ist außerhalb der Termine in der Ordination telefonisch erreichbar, jedoch besteht kein Anrecht auf sofortige oder rechtzeitige Bearbeitung der Anliegen.
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Bei dringenden Fällen und vor allem Notfällen muss der zuständige Hausarzt bzw. das nächstgelegene Krankenhaus unverzüglich aufgesucht werden bzw. die Rettung geholt werden.
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7 Behandlungsdauer und Kündigung
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Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und ggf. auch schriftlich vereinbart.
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Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich der Patient oder Arzt dafür entscheiden.
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Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser ist berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies trifft etwa zu,
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wenn das nötige Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nicht erwartet werden kann,
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wenn Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf
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wenn Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf
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wenn es Gründe dafür gibt, dass Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser in Gewissenskonflikte kommen könnte.
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Der Honoraranspruch bleibt in diesen Fällen für die erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ablehnung erhalten.
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8 Schweigepflicht:
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Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser unterliegt der Schweigepflicht nach § 54 ÄrzteG 1998.
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Patientendaten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
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Die Entbindung der Schweigepflicht kann mündlich oder schriftlich durch den Patienten erfolgen und kann auch erfolgen, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten liegt.
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Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden.
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Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter bzw. wenn Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen, behördliche/gerichtliche Anordnung)
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9 Haftung
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Für in die Ordination eingebrachte Gegenstände wird keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernommen.
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In der Ordination gekaufte Ware kann nach Anbruch NICHT mehr retourniert werden, es sei denn es handelt sich um einen Verpackungsdefekt (z.B. Pumpdefekt).
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10 Rücktritt, Widerrufsrecht
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Die Ordination ist berechtigt, den Behandlungsvertrag in schriftlicher Form zu legen.
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Nach erfolgter Vertragsannahme ist die Ordination bis zum Beginn der Behandlung (therapeutisches Gespräch, Verschreibung/Verabreichung von Medikamenten, etc.) jederzeit, ohne Angabe von Gründen, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
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Treten nach Behandlungsbeginn Komplikationen auf oder sind sie zu befürchten, ist die Ordination jederzeit berechtigt den Patienten unverzüglich in eine Krankenanstalt zur weiteren Behandlung zu überstellen.
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Die dabei anfallenden Kosten trägt der Patient.
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Der Patient ist berechtigt seine Vertragserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht steht nicht zu, so über ausdrückliches Verlangen des Patienten vor Ablauf der Widerrufsfrist die Behandlung begonnen wurde.
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11 Ausschlussfrist
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Ansprüche wegen Nichterfüllung des Behandlungsvertrages sind bei sonstigem Verlust des Anspruches längstens binnen 18 Monaten - gerechnet ab der von der Ordination letzten erbrachten Leistung - geltend zu machen.
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Im Fall der Nichterfüllung gilt als maßgeblicher Zeitpunkt der Tag, an dem die Behandlung erfolgen hätte sollen.
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12 Haftungsbegrenzung
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Ansprüche des Patienten wegen Verletzung des Behandlungsvertrages sind mit der Höhe der vereinbarten Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung der Ordination bzw. von Dr. Isabel Hoffmann-Wissenwasser der Höhe nach begrenzt.
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Die Haftung für erlittene Sachschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
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13 Rechtswahl
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Es wird die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
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14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Als Erfüllungsort wird Franz-Liszt-Gase 2, 2353 Guntramsdorf vereinbart.
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Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachliche und örtlich zuständige Gericht für 2353 Guntramsdorf vereinbart.
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15 Schriftform
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Abweichende Regelungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
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16 Vertragssprache
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Vertrags-, Behandlungs- und Geschäftssprache ist Deutsch.
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17 Schiedsgericht
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Der Patient verpflichtet sich vor Anrufung eines ordentlichen Gerichtes das Schiedsgericht der Ärztekammer Niederösterreich anzurufen.
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18 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
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Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
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Alle Angebote der Ordination sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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Der Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen über seinen Gegenstand.
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Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Abtretungen an Kooperationspartner oder verbundene Unternehmen der Ordination.